Kriterien für die Aufnahme in den NRW L-Kader

Grundsätzlich erfolgt die Einstufung in die Nachwuchsförderung des NRW L-Kaders nach NRW-Kader-Richtwerten. Die Leistungswerte sind dabei als Richt- und Entwicklungswerte zu verstehen. Vom Erreichen des Richtwertes allein ist noch kein Anspruch auf eine Nominierung für den L-Kader abzuleiten.

Im Umkehrschluss können demnach auch Athleten/-innen, die eine besondere Entwicklungsperspektive erkennen lassen, den Leistungsrichtwert jedoch noch nicht erfüllen, in den L-Kader berufen werden.

In Ergänzung zu den o.g. Kader-Richtwerten erfolgt die mögliche Aufnahme in den NRW L-Kader unter Berücksichtigung folgender allgemeiner Kriterien:

  •  Landesdisziplintrainerurteil unter Einbezug des Heimtrainers (Beachtung wichtiger Zusatzkriterien wie Bereitschaft zur Absolvierung eines leistungsorientierten Trainings gemäß Rahmentrainingsplan, inklusive Führen eines Trainingsbuches).
  • Stand und Entwicklung der Wettkampfleistung(en) und -platzierung(en) unter besonderer Berücksichtigung von Leistungen bei den zentralen Meisterschaften.
  • Stand und Entwicklung von perspektivisch bedeutsamen Leistungsvoraussetzungen.
  • Gesundheitsstatus und körperbauliche Disposition.
  • Anerkennung der Anti-Dopingresolution.

Hinweis: Für die weiteren Kaderstufen B, A gelten ausschließlich die von der Sparte Leichtathletik des Deutschen Gehörlosen-Sportverbandes (DGSV) festgelegten Nominierungskriterien.

Hier finden Sie die folgende Kaderrichtwerte: 

Für die NRW-GSNRW-Leistungssport
Steffen Rosewig, Vizepräsident für Leistungssport